§ 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 179 StGB- Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
Wer eine andere Person, die
1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder 2. körperlich
zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
___________________________________________________ Für euren Veranstaltungskalender
Frühlingsfest der Volksmusik mit Florian Silbereisen! Datum: Sa. 12.04.2008 - 19:30-22:30 Uhr Veranstaltungsort: Oberschwabenhalle dabei sind: DJ Ötzi, Helene Fischer, Nino de Angelo, Maria und Margot Hellwig, Heintje, Angela Wiedl, Johannes Kalpers und weitere ganz besondere Überraschungsgäste
Eintritt/Kosten: Kat 1: 57,10 Kat 2: 53,74 Kat 3: 49,26 Kat 4: 43,66 Kat 5: 38,06 --->>>> bissl teurer als zuerst gedacht!